Leider haben wir durch die Erhöhung der Gehälter für Pflegekräfte und die Erhöhung von Strom um 27% Gas um 76% und Wasser um 53% keine andere Möglichkeit, als wenigstens einen Teil der Kosten weiterzugeben.
Daher müssen wir unsere Tagespauschale erhöhen auf
265,00 €
Davon ist der Eigenanteil 35,00 € für Kost und Logis.
Die Pflegekasse bezuschusst den Aufenthalt gem. § 39 SGBXI (Verhinderungspflege) und § 42 Abs. 3 SGBXI (Kurzzeitpflege).
Auch können Sie über die Eingliederungshilfe gem. §§ 53 ff SGBXII abrechnen.
Darin sind enthalten:
Einzel- bzw. Doppelzimmer mit Vollpension 24-Stunden-Betreuung durch eine ausgebildete Vollzeitkraft, die im Haus wohnt-
Pflegerische Tätigkeiten und Nachtbereitschaft
Alle Ausflüge, außer den Eintrittsgeldern in Museen, Zoos, Parks, etc.
Gegebenenfalls Verabreichung von Medikamenten und Wundpflege sowie Begleitung bei Arztbesuchen (Gemeinschaftspraxis im Ort)
Abholung vom Bahnhof.
Bei Buchung bitten wir anhand eines Fragebogens um die Abklärung der Bedürfnisse und Wünsche des zu betreuenden Gastes.